Amtliche Bekanntmachung 11.01.2021

Amtliche Bekanntmachung zur Genehmigung der Haushaltssatzung 2017

1. Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. 2005 I S. 142 ff.), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2015 (GVBl. I S. 618), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Jesberg am 27.03.2017 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird 
im Ergebnishaushalt im 

ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 4.637.975,00 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 4.493.912,66 EUR
mit einem Überschuss von 144.062,34 EUR

im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 2.050,00 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0,00 EUR
mit einem Überschuss von 2.050,00 EUR

mit einem Überschuss von 146.112,34 EUR,

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 369.617,81 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 242.050,00 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf - 629.400,00 EUR
mit einem Saldo von - 387.350,00 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 360.000,00 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf - 360.000,00 EUR
mit einem Saldo von  0,00 EUR

mit einem Zahlungsmittelbedarf

des Haushaltsjahres von 17.732,19 EUR

festgesetzt.

§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite deren Aufnahme im Jahr 2017 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen erforderlich ist, wird auf 360.000 € festgesetzt.

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2017 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.200.000,00 EUR festgesetzt und bleibt somit unverändert.

§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2015wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 400 v.H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 400 v.H.

2. Gewerbesteuer auf 400 v.H.

§ 6
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.


Jesberg, den 28.03.2017 

Der Gemeindevorstand
Schlemmer, Bürgermeister


2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 97a HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 4 der Haushaltssatzung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

Der Landrat
Des Schwalm-Eder-Kreises
- 30.26 – 33 d 02 -
34576 Homberg (Efze), 30.11.2020

Genehmigung zur Haushaltssatzung der Gemeinde Jesberg für das Haushaltsjahr 2017

Hiermit erteile ich die Genehmigung

1. zur Aufnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Jesberg für das Haushaltsjahr festgesetzten Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 360.000,00 € - in Worten: Dreihundertsechzigtausend Euro -

Gem. § 103 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.05.2020 (GVBl. S. 318),

2. zur Aufnahme des in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrages der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Höhe von 1.200.000,00 € - in Worten: Eine Million zweihunderttausend Euro - Gem. § 105 Abs. 2 HGO.

gez. Becker, Landrat

Der Haushaltsplan wird wegen der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Schließung des Rathauses nicht öffentlich ausgelegt (laut Hinweisen zur Anwendung des Kommunalen Haushaltsrechts im Umgang mit den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 30. März 2020).

Stattdessen wird der Haushaltsplan auf der offiziellen Webseite der Gemeinde Jesberg unter www.gemeinde-jesberg.de veröffentlicht.

Jesberg, den 11.01.2021 

Der Gemeindevorstand
 Heiko Manz, Bürgermeister