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Abkochgebot für Trinkwasser
Achtung in Folge der Leitungsschäden gilt ein Abkochgebot in den Ortsteilen Jesberg und Densberg (beide beziehen ihr Wasser aus dem Kellerwald).
HINWEIS:
Das Trinkwasser wird im Einvernehmen mit dem zuständigen Gesundheitsamt vorsorglich desinfiziert.
Ablauf Desinfektion:
Das Trinkwasser wird bei der Einspeisung in das Wasserversorgungsnetz bis zu einem Festgehalt von max. 0,3 mg/l freiem Chlor gechlort. Diese Konzentration bewegt sich innerhalb der in der Trinkwasserversorgung festgelegten Grenzwerte.
Die Gemeinde Jesberg weist daraufhin, dass gechlortes Trinkwasser in keiner Weise gesundheitsschädlich ist, jedoch einen eigenen Geruch aufweisen kann.
Für Aquarien ist gechlortes Trinkwasser ungeeignet.
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Um sicherzustellen, dass das Trinkwasser vor dem Verzehr sicher ist, bitten wir Sie, folgendes zu beachten:
1. **Trinkwasser abkochen**:
Bringen Sie das Wasser vor der Verwendung zum Kochen und lassen Sie es mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen.
2. **Verwendung**:
Verwenden Sie zum Trinken, Kochen, Zähneputzen und zur Zubereitung von Lebensmitteln nur abgekochtes Wasser. Die Körperpflege und sonstige Verwendung ist ohne vorheriges Abkochen weiterhin möglich.
3. **Alternativen**:
Sie können alternativ auf abgepacktes Wasser ausweichen, falls Ihnen das Abkochen des Wassers nicht möglich ist.
Das Abkochgebot gilt ab sofort und bis auf Weiteres.
Wir werden umgehend informieren, sobald das Trinkwasser wieder ohne Einschränkungen genutzt werden kann.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.
Um Beachtung wird gebeten!
Gemeindevorstand Jesberg
Heiko Manz
Bürgermeister