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Ehrung für herausragende Leistungen
Auch im Jahr 2024 wird der Schwalm-Eder-Kreis aktive Sportlerinnen und Sportler sowie Ehrenamtliche für herausragende Leistungen auszeichnen. Wie Landrat Winfried Becker mitteilt, können die Sportvereine und Sportkreise bis zum 29. Februar 2024 Anträge für eine Auszeichnung mit der Sportehrenurkunde des Kreises einreichen.
Aktive Sportlerinnen und Sportler (Einzelpersonen und Mannschaften) erfüllen die Ehrungsvoraussetzungen, wenn sie im Jahr 2023 in einer olympischen Disziplin den Hessenmeistertitel errungen haben, die Meisterschaft in einem länderübergreifenden Wettbewerb (z. B. südwestdeutsche Meisterschaften) gewonnen, oder einen der Plätze 1 bis 3 bei deutschen Meisterschaften, Europameisterschaften oder Weltmeisterschaften belegt haben. Wer bereits für eine dieser Leistungen durch den Kreis geehrt wurde, kann nur dann erneut ausgezeichnet werden, wenn im Jahr 2023 ein höherer Rang erreicht wurde.
Ehrenamtlich in den Sportvereinen Tätige erfüllen die Ehrungsvoraussetzungen des Kreises, wenn sie über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 25 Jahren als Vorstandsmitglied in einem Sportverein, einem der Sportverbände oder dem Landessportbund oder als Übungsleiter tätig sind.
Antragsvordrucke können bei der Kreisverwaltung in Homberg (Efze) unter Tel. 05681/775-4060 oder sportpflege@schwalm-eder-kreis.de angefordert werden. Den Anträgen ist ein Beleg für die Erfüllung der Ehrungsvoraussetzungen (Urkunde o. ä.) beizufügen. Zudem steht der Sportbeauftragte des Kreises, Jörg-Thomas Görl, für weitere Auskünfte und Beratung unter derselben Rufnummer zur Verfügung.