- Rathaus & Politik
- Leben & Wohnen
- Wirtschaft & Gewerbe
- Freizeit & Tourismus
Neue Gebührensatzung für die Benutzung des Campingplatzes
Ab 01.04.2025 gilt nachfolgende Gebührenordnung
Gebührenordnung
für den Campingplatz „Kellerwald“ der Gemeinde Jesberg
Aufgrund der §§ 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung v. 07.03.2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), der §§ 1 bis 6a, 9 und 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben v. 24.03.2013 (GVBl. I S. 134) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Juli 2023 (GVBl. S. 582) und der Platzordnung des Campingplatzes „Kellerwald“ der Gemeinde Jesberg hat die Gemeindevertretung in der Sitzung vom 31.10.2022 für den Campingplatz „Kellerwald“ folgende
Gebührenordnung
beschlossen:
§ 1 Gebührenerhebung
Für die Inanspruchnahme (Benutzung) des Campingplatzes „Kellerwald“ und seiner Einrichtungen und Anlagen im Rahmen der Benutzungsordnung der Gemeinde Jesberg sowie für damit zusammenhängende Amtshandlungen (gebührenpflichtige Leistungen) werden Gebühren nach Maßgabe dieser Gebührenordnung erhoben.
§ 2 Gebührenschuldner
(1) Schuldnerin oder Schuldner der Gebühren für Leistungen nach der Campingordnung sind:
a) die Besucher/innen
b) diejenige Person, die sich der Gemeinde gegenüber schriftlich zur Tragung der Kosten verpflichtet hat
(2) Mehrere Verpflichtete haften als Gesamtschuldner.
§ 3 Entstehung der Gebührenschuld, Fälligkeit
(1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme von Leistungen nach der Platzordnung.
(2) Die Gebühren sind stets im Voraus zu entrichten.
§ 4 Rechtsbehelfe/Zwangsmittel
(1) Die Rechtsbehelfe gegen Gebührenbescheide aufgrund dieser Gebührenordnung regeln sich nach den Bestimmungen der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der jeweils gültigen Fassung.
(2) Für die zwangsweise Durchsetzung, der im Rahmen dieser Satzung erlassenen Gebührenbescheide, gelten die Vorschriften des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes in der jeweils gültigen Fassung.
II. Gebührenarten
§ 5 Gebühren für die Nutzung des Campingplatzes als Durchgangscamper
(1) Für die Benutzung des Campingplatzes als Durchgangscamper/Tourist werden folgende Gebühren erhoben:
1. Personen (pro Nacht)
- Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre: 3,00 €
- Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahre: 7,00 €
2. Stellplätze Wohnmobil/Wohnwagen (pro Nacht)
- Wohnmobil/Wohnwagen: 8,00 €
- Zelt (für 2 Personen): 4,00 €
- Jede weitere Person/Zeltgröße: +1,00 €
3. Sonstige Gebühren (pro Nacht)
- Hund je Tier: 2,50 €
- Strom: 3,00 €
- Nutzung Waschmaschine/Trockner (pro Marke): 3,00 €
4. Quick-Stop-Angebot (All inklusiv)
- Campingplatz von 18.00 Uhr – 12.00 Uhr am Folgetag: 15,00 €
(2) Für die Benutzung des Wohnmobilstellplatzes außerhalb des Campingplatzes werden folgende Gebühren erhoben:
1. Wohnmobil, max. 2 Personen und 1 Hund (pro Nacht): 15,00 €
- Jede weitere Person ab 16 Jahren (Erwachsene und Jugendliche) pro Nacht: 7,00 €
- Jede weitere Person bis 15 Jahren (Kinder und Jugendliche) pro Nacht: 3,00 €
- jeder weitere Hund pro Nacht: 2,50 €
2. Quick-Stop-Angebot (All inklusiv)
- Wohnmobilstellplatz von 18.00 Uhr – 12.00 Uhr am Folgetag: 10,00 €
(3) Vergünstigungen
Etwaige Rabattaktionen können vom Gemeindevorstand der Gemeinde Jesberg beschlossen werden.
§ 6 Gebühren für die Nutzung des Campingplatzes als Dauercamper
(1) Für die Benutzung des Campingplatzes als Dauercamper werden folgende Gebühren erhoben:
1. Dauerstellplatz für Wohnwagen und Zelte (Gebühr 01.04. - 31.03. des Folgejahres) inkl. Jahreskarte Freibad: 660,00€
2. Dauerstellplatz für Wohnwagen und Zelte für 6 Monate: 440,00 €
3. Dauerstellplatz für Campinghäuser (Gebühr 01.04. - 31.03. des Folgejahres) inkl. Jahreskarte Freibad: 726,00 €
4. Müllgebühr (Gebühr 01.04. - 31.03. des Folgejahres): 48,00 €
5. Hundehaltung je Hund (Gebühr 01.04. - 31.03. des Folgejahres): 39,00 €
6. Zweit-Wohnwagen (Gebühr 01.04. - 31.03. des Folgejahres): 330,00 €
7. Miete von freien Flächen (je m²): 8,00 €
8. Stromversorgung
Stromanschluss Dauercamper: 3,00 €
Strom (je kWh): 0,80 €
Stromzähler Grundgebühr (pro Monat): 2,50 €
9. Nutzung Waschmaschine/Trockner (pro Marke): 3,00 €
(2) Aufenthalt und Übernachtung von Gästen der Dauercamper
- Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre: 3,00 €
- Saisonkarte (Gebühr 01.04. - 31.03. des Folgejahres): 54,00 €
- Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahre pro Nacht: 7,00 €
- Saisonkarte (Gebühr 01.04. - 31.03. des Folgejahres): 96,00 €
§ 7 Gebühren für die Nutzung des Gemeindewohnwagens
(1) Für die Benutzung der Gemeindewohnwagen werden folgende Gebühren erhoben:
1. Gemeindewohnwagen für 2 Personen 1-3 Nacht: 30,00 € pro Nacht
2. Gemeindewohnwagen für 2 Personen ab 4 Nacht: 25,00 € pro Nacht
3. Gemeindewohnwagen für 4 Personen 1-3 Nacht: 40,00 € pro Nacht
4. Gemeindewohnwagen für 4 Personen ab 4 Nacht: 30,00 € pro Nacht
5. Benutzung der Heizung pro Nacht 5,00 €
6. Endreinigung einmalig 30,00 €
7. Hund je Tier pro Nacht 2,50 €
8. Nutzung Waschmaschine/Trockner (pro Marke) 3,00 €
§ 8 Gebühren für die Nutzung der Kellerwaldhütte
(1) Für die Benutzung der Kellerwaldhütte werden folgende Gebühren erhoben:
1. Grundpreis inkl. Strom und Müll (pro Nacht): 25,00 €
- Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre (pro Nacht) 3,00 €
- Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahre (pro Nacht) 7,00 €
2. Sonstige Gebühren
- Benutzung der Heizung pro Nacht 5,00 €
- Endreinigung einmalig 10,00 €
§ 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Gebührenordnung tritt zum 01.04.2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung für den Campingplatz „Kellerwald“ der Gemeinde Jesberg vom 01.11.2022 außer Kraft.
Jesberg, 10.02.2025
Manz, Bürgermeister