Aktuelle Information zur Grundsteuerreform

Der Grundsteuermessbetrag wird mit dem dann geltenden Hebesatz der Gemeinde Jesberg multipliziert.

Leider kann zur aktuellen Zeit noch keine genaue Aussage bezüglich der Entwicklung des Hebesatzes getroffen werden. Dass sich an dem Hebesatz etwas ändern wird, steht jedoch fest. Der Gemeinde Jesberg werden erst im Jahr 2024 alle notwendigen Daten der Finanzbehörde vorliegen. Erst auf Grundlage dieser Daten können die neuen Hebesätze, im Zuge der Aufstellung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2025 beschlossen werden. Es ist möglich, dass einzelne Eigentümer/innen zukünftig mehr oder weniger Grundsteuer bezahlen.

Ziel ist es aber, dass die Gesamtsumme der Steuerbeträge für die Gemeinde gleichbleibt. 

Sollten Einwände gegen die Berechnung des Finanzamtes bestehen, so kann innerhalb eines Monats nach Zugang der Grundsteuermessbetragsmitteilung Einspruch beim Finanzamt eingelegt werden. 

Auf dem Bescheid vom Finanzamt wird Ihnen ebenfalls die Ermittlung des Steuermessbetrages erklärt. In der Gemeinde Jesberg gilt ein durchschnittlicher Bodenrichtwert von 28 €. Welcher Bodenrichtwert für Ihre wirtschaftliche Einheit gilt, können Sie hier ermitteln: https://www.geoportal.hessen.de/map?WMC=39 

Eine Beispielberechnung finden Sie auch in dem folgenden Video:
https://www.youtube.com/watch?v=rrZR05XjzTM 

Weitere Erklärungen erhalten Sie auch auf den letzten Seiten Ihrer Mitteilung vom Finanzamt oder auch hier:
https://finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform

Unser Bürgermeister Heiko Manz erklärt Ihnen in einem Video auch näheres hierzu

Bei Fragen steht Frau Diehl vom Steueramt zur Verfügung.


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