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Fundtiere
In den letzten Wochen kam es vermehrt dazu, dass Einwohner freilaufende Katzen aufgenommen oder gefüttert haben, um sie dann dem Tierschutz zu übergeben.
In diesen Fällen hat sich der Tierschutzverein geweigert, die Tiere aufzunehmen, da diese nicht mehr als Fundtiere gelten. Sobald ein Tier aufgenommen oder regelmäßig gefüttert wird, ist dieses nicht mehr als Fundtier zu betrachten. Wir weisen deshalb daraufhin, dass Fundtiere umgehend nach Fund an den Tierschutzverein zu übergeben sind.
In diesem Zusammenhang weisen wir auf unserer Katzenschutzverordnung vom 01.10.2018 hin. Auch in dieser ist geregelt, dass als Katzenhalter/in gilt, wer freilaufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt.
Ebenfalls ist in unserer Katzenschutzverordnung geregelt, dass alle Katzenhalter verpflichtet sind, ihr Tier zu kastrieren, zu kennzeichnen (mittels Tätowierung oder Mikrochip) und zu registrieren. Die Katzenschutzverordnung finden sie online auf unserer Gemeindeseite.