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Schwalm-Eder-Kreis sucht Jugendschöffen
Für die neue Amtszeit von 2024 bis 2028 sucht der Schwalm-Eder-Kreis Jugendschöffen. Bürgerinnen und Bürger, die sich für das Amt eines Jugendschöffen interessieren, können sich bis einschließlich 28. April 2023 beim Fachbereich Jugend und Familie des Schwalm-Eder-Kreises bewerben.
Gesucht werden Frauen und Männer, die an den Amtsgerichten Fritzlar, Melsungen und Schwalmstadt sowie an den Landgerichten in Kassel und Marburg als Vertreter und Vertreterinnen des Volkes an der Rechtsprechung teilnehmen.
Bewerberinnen und Bewerber sollten bei Antritt des Ehrenamtes am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein, in einer Gemeinde des Schwalm-Eder-Kreises wohnen, die deutsche Staatsangehörige besitzen und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Die Jugendschöffen sollen unter anderem erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein sowie darüber hinaus über Lebenserfahrung und Menschenkenntnis verfügen.
Das verantwortungsvolle Amt eines Jugendschöffen verlangt in hohem Maße Objektivität und Unvoreingenommenheit, Selbstständigkeit und Verantwortungsbewusstsein. Daneben müssen die als Laienrichter vorgeschlagenen Personen in der Lage sein, die erforderliche Zeit zur Ausübung des Amtes aufzubringen.
Als Jugendschöffe kommt nicht in Betracht, wer hauptamtlich in oder für die Justiz tätig ist, wie zum Beispiel Polizeibeamte, Strafvollzugsbedienstete oder Rechtsanwälte. Personen, die wegen erheblicher Straftaten verurteilt wurden oder gegen die wegen solcher Straftaten ermittelt wird, kommen für das Amt des Jugendschöffen ebenfalls nicht in Betracht.
Für die Aufstellung der Vorschlagslisten für den Schwalm-Eder-Kreis ist der Jugendhilfeausschuss zuständig. Es müssen mindestens doppelt so viele Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen werden, wie Jugendschöffen benötigt werden. Männer und Frauen sollen möglichst in gleicher Anzahl vorgeschlagen werden.
Für den Amtsgerichtsbezirk Fritzlar sind mindestens 52 Personen in den Wahlvorschlag aufzunehmen, für den Amtsgerichtsbezirk Melsungen mindestens 12 Personen und für den Amtsgerichtsbezirk Schwalmstadt mindestens 30 Personen. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss bei den Amtsgerichten die Jugendschöffen.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger für das Amt eines Jugendschöffen erhalten das Bewerbungsformular beim Fachbereich Jugend und Familie des Schwalm-Eder-Kreises, (Frau Isabel Schmidt, Zimmer B 145, Parkstraße 6, 34576 Homberg (Efze)) oder können es von der Internetseite des Schwalm-Eder-Kreises unter www.schwalm-eder-kreis.de herunterladen.
Die Bewerbungen müssen bis zum 28. April 2023 beim Fachbereich Jugend und Familie eingereicht werden.