Update zur Wasserversorgung

Informationskanäle Wasserversorgung

Uns haben nach der Veröffentlichung des Abkochgebotes mehrere Rückmeldungen erhalten, dass die Information nicht Alle erreicht hätte. Wir haben das Abkochgebot in Absprache mit dem zuständigem Gesundheitsamt auf unserer Homepage, der MeinOrt-App und unseren Facebook Account veröffentlicht. Hinzu kamen zahlreiche Weiterleitungen über WhatsApp, Instagram etc. Es wurde darauf verzichtet Lautsprecherdurchsagen durch die Feuerwehr zu machen oder Handzettel zu verteilen, da keine akute Gefährdung vorlag und die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben wäre. Die festgestellte Verunreinigung war minimal und dadurch musste auch nur minimal gechlort werden.

Zur Verunreinigung

Unser Trinkwasser wird mehrmals jährlich an verschiedenen Entnahmestellen getestet. In 100 Milliliter (ml) Wasser dürfen weder die Darmbakterien Escherichia coli noch Enterokokken oder coliforme Bakterien vorkommen. Zum Vergleich: Für andere Lebensmittel liegt der Grenzwert teilweise 1000fach höher. Bei einem der regelmäßigen Tests wurde im DGH Densberg ein niedriger Wert festgestellt. Da das DGH im Vergleich zu einem Wohnhaus wenig Wasser umsetzt, wurde die geringe Chlorung des Netzes angeordnet.  

Zum Chlorgehalt

Der gesetzlich festgelegte Grenzwert für Chlor im Trinkwasser liegt in Deutschland bei 0,3 Milligram pro Liter Wasser. Im Rahmen unserer 4tägigen Chlorung haben wir mit 0,15 Milligram pro Liter Wasser diesen Grenzwert nicht überschritten. Obwohl Chlor im Trinkwasser grundsätzlich als gesundheitlich unbedenklich gilt, kann ein dauerhaft zu hoher Chlorgehalt Gesundheitsschäden verursachen, daher das vorsorgliche Abkochgebot.

Ende Abkochgebot

Wir erwarten Morgen die Ergebnisse der erneuten Beprobung und können dann erst nach Freigabe durch das Gesundheitsamt das Abkochgebot aufheben.