Amtliche Bekanntmachung 18.11.2021 (2)

Amtliche Bekanntmachung zur Genehmigung der Haushaltssatzung 2019

1. Haushaltssatzung

Haushaltssatzung der Gemeinde Jesberg für das Jahr 2019

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. 2005 I S. 142 ff.), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2015 (GVBl. I S. 618), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Jesberg am 11.02.2019 folgende Haushaltssatzung beschlossen:


§ 1 
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf  5.078.640,00 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 4.972.150,47 EUR

mit einem Überschuss von 106.489,53 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf  2.050,00 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0,00 EUR

mit einem Überschuss von 2.050,00 EUR

mit einem Überschuss von 108.539,53 EUR

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 410.917,53 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  353.700,00 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  - 560.700,00 EUR

mit einem Saldo von - 197.000,00 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 150.000,00 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf - 360.000,00 EUR

mit einem Saldo von -210.000,00 EUR

mit einem Zahlungsmittelüberschuss

des Haushaltsjahres von 3.917,53 EUR

festgesetzt.

§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite deren Aufnahme im Jahr 2019 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen erforderlich ist, wird auf 150.000 € festgesetzt.

§ 3
Für die Anschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges im Jahr 2020 (LF10 KatS) soll in Haushaltsjahr 2019 eine Verpflichtungsermächtigung festgesetzt werden.

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2019 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 180.000 EUR festgesetzt.

§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2019 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000,00 EUR festgesetzt.

§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2019 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 400 v.H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 400 v.H.

2. Gewerbesteuer auf 400 v.H.

§ 6
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

Jesberg, den 12.02.2019

Der Gemeindevorstand
Manz, Bürgermeister


2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 97a HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 4 der Haushaltssatzung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

Der Landrat
Des Schwalm-Eder-Kreises
- 30.26 – 33 d 02 -
34576 Homberg (Efze), 05.01.2021

Genehmigung zur Haushaltssatzung der Gemeinde Jesberg für das Haushaltsjahr 2019

Hiermit erteile ich gemäß § 97 a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.05.2020 (GVBl. S. 318), die Genehmigung

1.    zur Abweichung von den Vorgaben zu Haushaltsausgleich nach § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO für den Finanzhaushalt im Haushaltsjahr 2019 der Gemeinde Jesberg,

2.    in Verbindung mit § 92a Abs. 3 HGO zum von der Gemeindevertretung am 17.12.2018 beschlossenen Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2019

3.    zur Aufnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Jesberg für das Haushaltsjahr 2019 festgesetzten Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 150.000,00 € - in Worten: Einhundertfünfzigtausend Euro - 

Gem. § 103 Abs. 2 HGO:

4.    zur Aufnahme des in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrages der Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Höhe von 350.000,00 € - in Worten: Dreihundertfünfzigtausend Euro -

Gem. § 105 Abs. 2 HGO.

Die in § 3 der vorgenenannten Haushaltssatzung festgesetzten Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 180.000,00 € sind nicht genehmigungsfähig.

gez. Becker, Landrat


Der Haushaltsplan wird wegen der Corona-Pandemie und der damit verbundenen

Schließung des Rathauses nicht öffentlich ausgelegt (laut Hinweisen zur Anwendung des Kommunalen Haushaltsrechts im Umgang mit den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 30. März 2020).

Stattdessen wird der Haushaltsplan auf der offiziellen Webseite der Gemeinde Jesberg unter www.gemeinde-jesberg.de veröffentlicht.

Jesberg, den 18.01.2021

Der Gemeindevorstand
Heiko Manz, Bürgermeister