Amtliche Bekanntmachung 26.07.2021

Amtliche Bekanntmachung vom 26.07.2021 

1. Haushaltssatzung

Haushaltssatzung der Gemeinde Jesberg  für das Haushaltsjahr 2020

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. April 2005 (GVBl. I 2005 S. 142), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 21. Juni 2018 (GVBl. S. 291), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Jesberg am 10.02.2020 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1
Der Haushaltsplan für das Jahr 2020 wird im Ergebnishaushalt 
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf  5.299.395,66 €
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 5.130.772,20 €

im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 2.050,00 €
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0,00 €
mit einem Überschuss ( - ) von  → 170.673,46 € 

im Finanzhaushalt 

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf  473.051,46 €
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 189.500,00 €
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  - 481.000,00 €
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  291.500,00 €
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  - 470.000,00 €

mit einem Finanzmittelüberschuss des Haushaltsjahres von  3.051,46 € festgesetzt.

§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2020 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 291.500,00 EUR festgesetzt.

§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, die im Haushaltsjahr 2020 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren für Investitionen berechtigen, wird auf 0,00 EUR festgesetzt.

§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2020 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 350.000,-- EUR festgesetzt.

§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf  400 v. H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf  400 v. H.

2. Gewerbesteuer auf  400 v. H.

§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde beschlossen.

§ 7
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan.

§ 8
Der Gemeindevorstand leistet über- und außerplanmäßige Ausgaben, soweit sie im Einzelfall  20.000,-- EURO nicht übersteigen.

Jesberg den 11.02.2020

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Jesberg

Heiko Manz, Bürgermeister


2. Bekanntmachung der Haushaltsgenehmigung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 97a HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 4 der Haushaltssatzung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

Der Landrat
des Schwalm-Eder-Kreises
- 30.26 – 33 d 02 -
34576 Homberg (Efze), 01.07.2021


Genehmigung zur Haushaltssatzung der Gemeinde Jesberg für das Haushaltsjahr 2020

Hiermit erteile ich gemäß § 97 a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.05.2020 (GVBl. S. 318), die Genehmigung

1.    zur Abweichung von den Vorgaben zu Haushaltsausgleich nach § 92 Abs. 5 Nr. 1 HGO für den Ergebnishaushalt im Haushaltsjahr 2020 der Gemeinde Jesberg,
2.    zum von der Gemeindevertretung der Gemeinde Jesberg am 10.02.2020 beschlossenen Haushaltssicherungskonzept (§6 der Haushaltssatzung) gem. §92a Abs. 3 HGO,3.    zur Aufnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Jesberg für das Haushaltsjahr 2020 festgesetzten Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 291.500,00 € - in Worten: zweihunderteinundneunzigtausendfünfhundert Euro -

Gem. § 103 Abs. 2 HGO:

4.    zur Aufnahme des in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrages der Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Höhe von 600.000,00 € nur zu einem Teilbetrag in Höhe von 500.000,00 € - in Worten: fünfhunderttausend Euro -

Gem. § 105 Abs. 2 HGO.

gez. Becker, Landrat


3. Öffentliche Auslegung der Haushaltssatzung 2020

Die Haushaltssatzung 2020 einschließlich aller Anlagen liegt in der Zeit vom 02. August. – 10. August 2021 während der Dienststunden im Rathaus, Finanzverwaltung, Herr Knauff, Frankfurter Str. 1, 34632 Jesberg, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die Dienststunden während der Auslegung sind wie folgt festgelegt:

Montag, Dienstag, Freitag: 08:00 - 12.00 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 12.00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Jesberg, 26.07.2021

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Jesberg

Heiko Manz
Bürgermeister


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1. Haushaltssatzung

Haushaltssatzung der Gemeinde Jesberg für das Haushaltsjahr 2021

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. April 2005 (GVBl. I 2005 S. 142), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 07. Mai 2020 (GVBl. S. 318), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Jesberg am 22.02.2021 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1
Der Haushaltsplan für das Jahr 2021 wird im Ergebnishaushalt 

im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 5.453.389,97 €
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 5.307.384,74 €

im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf  2.050,00 €
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  0,00 €

mit einem Überschuss von 148.055,23 € 

im Finanzhaushalt 

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf  610.862,20 € Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  289.000,00 €
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  590.000,00 €
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  301.000,00 €
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  458.675,00 €

mit einem Finanzmittelüberschuss  des Haushaltsjahres von  152.187,20 € festgesetzt.

§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2021 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 301.000,00 EUR festgesetzt.

§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, die im Haushaltsjahr 2021 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren für Investitionen berechtigen, wird auf 319.000,00 EUR festgesetzt.

§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2021 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 700.000,-- EUR festgesetzt.

§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf  400 v. H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 400 v. H.

2. Gewerbesteuer auf  400 v. H.

§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde beschlossen.

§ 7
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan.

§ 8
Der Gemeindevorstand leistet über- und außerplanmäßige Ausgaben, soweit sie im Einzelfall  20.000,-- EURO nicht übersteigen.

Jesberg, den 23.02.2021

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Jesberg

Heiko Manz, Bürgermeister


2. Bekanntmachung der Haushaltsgenehmigung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 97a HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 4 der Haushaltssatzung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

Der Landrat
des Schwalm-Eder-Kreises
- 30.26 – 33 d 02 -
34576 Homberg (Efze), 01.07.2021

Genehmigung zur Haushaltssatzung der Gemeinde Jesberg für das Haushaltsjahr 2021

Hiermit erteile ich gemäß § 97 a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.05.2020 (GVBl. S. 318), die Genehmigung

1.    zur Abweichung von den Vorgaben zu Haushaltsausgleich nach § 92 Abs. 5 Nr. 1 HGO für den Ergebnishaushalt im Haushaltsjahr 2021 der Gemeinde Jesberg,
2.    zum von der Gemeindevertretung der Gemeinde Jesberg am 07.06.2021 beschlossenen Haushaltssicherungskonzept (§6 der Haushaltssatzung) gem. §92a Abs. 3 HGO,
3.    zur Aufnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Jesberg für das Haushaltsjahr 2020 festgesetzten Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 301.000,00 € - in Worten: dreihunderteintausend Euro -

Gem. § 103 Abs. 2 HGO:
4.    zur Inanspruchnahme der in § 3 der vorgenannten Haushaltssatzung festgesetzten Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 5.    319.000,00 € -  In Worten: dreihundertneunzehntausend Euro –

Gem. § 102 Abs. 4 HGO
6.    zur Aufnahme des in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrages der Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Höhe von 700.000,00 € - in Worten: siebenhunderttausend Euro -

Gem. § 105 Abs. 2 HGO.

Die Genehmigung ergeht unter der Auflage, dass zunächst nur die Aufnahme eines Teilbetrages von bis zu höchstens 400.000,00€ gestattet wird, soweit der Gemeindekasse keine anderen Mittel zur Verfügung stehen. Für den Fall einer beabsichtigten Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten oberhalb dieses Limits bis maximal 700.000,00€ ist unter Darlegung der weiteren Liquiditätserfordernisse und der hierfür unabweisbaren Gründe zuvor meine ausdrückliche Einwilligung einzuholen.

gez. Becker, Landrat

3. Öffentliche Auslegung der Haushaltssatzung 2021

Die Haushaltssatzung 2021 einschließlich aller Anlagen liegt in der Zeit vom 02. August. – 10. August 2021 während der Dienststunden im Rathaus, Finanzverwaltung, Herr Knauff, Frankfurter Str. 1, 34632 Jesberg, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die Dienststunden während der Auslegung sind wie folgt festgelegt:

Montag, Dienstag, Freitag: 08:00 – 12.00 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 12.00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Jesberg, 26.07.2021

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Jesberg

Heiko Manz
Bürgermeister