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Amtliche Bekanntmachung über die 4. Änderung der Hauptsatzung vom 16.09.2024
4. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Jesberg
Auf Grund der §§ 5, 6, 7 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7.3.2005, GVBl. I S. 142, zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.02.2023,
(GVBl. S. 90, 93), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Jesberg am 16.09.2024 folgende vierte Änderung der Hauptsatzung beschlossen:
Artikel 1
Die Beträge in § 1 (Zuständigkeitsabgrenzung und Übertragung von Aufgaben an den Gemeindevorstand) Abs. 3 werden wie folgt geändert:
3. Erwerb, Tausch, Veräußerung und Belastung von Grundstücken sowie die Rückabwicklung von Grundstücks- kaufverträgen bis zu einem Betrag von 35.000,00 € (alt: 20.000,00 €)
4. Entscheidung, ob das Vorkaufsrecht ausgeübt wird, bis zu einem Betrag von 25.000,00 € im Einzelfall (alt: 15.000,00 €)
5. Vergabe von Planungsaufträgen an Architekten und Ingenieure bis zu einem Betrag von 15.000,00 € im Einzelfall (alt: 10.000,00 €)
6. Entscheidung über den Abschluss von Werkverträgen und über gemeindliche Baumaßnahmen bis zu einem Betrag von 35.000,00 € im Einzelfall (alt: 25.000,00 €)
Artikel 2
Diese vierte Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Jesberg tritt mit Vollendung der amtlichen Bekanntmachung in Kraft.
Jesberg, den 14.10.2024 Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Jesberg
(D.S.)
Heiko Manz
Bürgermeister