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Das Passamt der Gemeinde Jesberg informiert und bittet um Beachtung

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, wir als zuständige Stelle möchten darauf hinweisen, dass die von Ihnen beantragten Personalausweise mit Eintreffen des PIN-Briefes, welcher von der Bundesdruckerei in Berlin an Ihre Privatanschrift versendet wird, als allgemeine Abholbenachrichtigung für Ihren Personalausweis gilt. Eine Benachrichtigung zur Abholung erfolgt unsererseits nur bei Personen, welche das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ihr Personalausweis kann während der allgemeinen Öffnungszeiten ohne vorherige Terminvergabe abgeholt werden. Beachten Sie, dass die Aushändigung des neuen Personalausweises nur nach Rückgabe des abgelaufenen Dokuments zur Entwertung oder Vernichtung erfolgen kann. Vielen Dank.  Der Gemeindevorstand der Gemeinde Jesberg Manz, Bürgermeister 
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