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Als Einzelkaufmann anmelden

Leistungsbeschreibung

Als Kaufmann im Sinne von § 1 des Handelsgesetzbuches (HGB) müssen Sie sich zur Eintragung in das Handelsregister anmelden. Sie sind nach § 29 HGB und § 24 Verordnung über die Einrichtung und Führung des Handelsregisters (HRV) verpflichtet

  • Ihre Firma,
  • den Ort ,
  • die inländische Geschäftsanschrift der Niederlassung,
  • Vorname,
  • Nachname und
  • Ihr Geburtsdatum anzugeben.

Weiterhin sollten Sie auch den Unternehmensgegenstand angeben.

Die Anmeldung ist elektronisch in öffentlich beglaubigter Form einzureichen (§ 12 Absatz 1 Handelsgesetzbuch).
Nach der erfolgreichen Anmeldung erhalten Sie vom Gericht eine Eintragungsnachricht. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Elektronische Anmeldung (beglaubigte Kopie)

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten des Verfahrens hängen vom sogenannten Geschäftswert ab. Die Gebühren für die Anmeldung, Eintragung und Veröffentlichung eines eingetragenen Kaufmanns betragen zurzeit rund 200.- Euro.

Rechtsgrundlage

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