← Zurück zu Leistungen von A-Z

Behinderung feststellen lassen

Leistungsbeschreibung

Das für den Wohnort zuständige Hessische Amt für Versorgung und Soziales (HAVS) stellt auf Antrag die Behinderung, den Grad der Behinderung und ggf. weitere gesundheitliche Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen fest. 

Ab einem festgestellten Grad der Behinderung (GdB) von 50, kann ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden.

Der Ausweis dient dem Nachweis der Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen, die schwerbehinderten Menschen zustehen.

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Rechtsgrundlage

Sozialgesetzbuch -Neuntes Buch- (SGB IX)

Diese Website verwendet Cookies

Wir verwenden nur technisch notwendige Cookies, damit die Website zuverlässig funktioniert. Für eingebundene externe Inhalte (z. B. Karten oder Videos) können zusätzlich Cookies externer Anbieter gesetzt werden, wenn Sie diese aktivieren.

Diese Website verwendet Cookies

Wir verwenden nur technisch notwendige Cookies, damit die Website zuverlässig funktioniert. Für eingebundene externe Inhalte (z. B. Karten oder Videos) können zusätzlich Cookies externer Anbieter gesetzt werden, wenn Sie diese aktivieren.

Ihre Cookie-Einstellungen wurden gespeichert.