← Zurück zu Leistungen von A-Z

Hilfen zur Gesundheit (Sozialhilfe)

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie nicht krankenversichert sind und für kurze Zeit (voraussichtlich weniger als einen Monat) ununterbrochen Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, stellt das Sozialamt unmittelbar durch Ausstellen eines Behandlungsscheins die notwendige medizinische Versorgung sicher.

Dazu gehören

  • Vorbeugende Gesundheitshilfe zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten
  • Hilfe bei Krankheit
  • Hilfe zur Familienplanung
  • Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
  • Hilfe bei Sterilisation  

Rechtsgrundlage

Diese Website verwendet Cookies

Wir verwenden nur technisch notwendige Cookies, damit die Website zuverlässig funktioniert. Für eingebundene externe Inhalte (z. B. Karten oder Videos) können zusätzlich Cookies externer Anbieter gesetzt werden, wenn Sie diese aktivieren.

Diese Website verwendet Cookies

Wir verwenden nur technisch notwendige Cookies, damit die Website zuverlässig funktioniert. Für eingebundene externe Inhalte (z. B. Karten oder Videos) können zusätzlich Cookies externer Anbieter gesetzt werden, wenn Sie diese aktivieren.

Ihre Cookie-Einstellungen wurden gespeichert.